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Zum Haus gehört ein Keller - Teil 2
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Egal welches Abdichtungssystem eingesetzt wird: Detailpunkte sind konsequent funktionsfähig abzudichten. Das betrifft z.B. den Übergang Kellersohle/Kellerwand sowie die Einführung von Leitungen bzw. Rohren für Wasser, Abwasser, Elektrik, Radio, TV, Gas usw.



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Heute sind automatische Rückstauverschlüsse am Markt, die ein Überfluten des Kellers sicher verhindern
Bild: Pro Keller e.V., Friedberg/Bay.
Bei Wolkenbrüchen besteht die Gefahr, dass die Kanalisation die Wassermassen nicht schnell genug ableiten kann. Der Wasserspiegel in den Kanälen, Einstiegsschächten und Hausanschlusskanälen steigt u. U. bis zur Höhe der Straße an. Alle Abläufe unterhalb dieser Ebene sind rückstaugefährdet. Abwasser dringt über Bodenabläufe oder Fenster in den Keller ein. Rückstausicherungen und wasserdichte Lichtschächte beugen diesem Horrorszenario vor. Heute sind automatische Rückstauverschlüsse am Markt, die ein Überfluten des Kellers sicher verhindern.


Schutz gegen "schwitzende" Keller
Außer einer fehlerhaften Außenabdichtung kann die Ursache muffig riechender Keller an mangelhafter Wärmedämmung oder falschem Lüften liegen.
Wie bei allen Räumen ist auch im Keller regelmäßige Belüftung erforderlich. Wasserdampf, der durch die Nutzung in die Raumluft gelangt, kann nur durch gezielte Belüftung entfernt werden. Beim Lüften ist zu bedenken: Je wärmer Luft ist, desto mehr Wasserdampf kann in ihr unsichtbar gelöst sein. Kühlt die Luft ab, kann sie den Wasserdampf nicht mehr halten und sondert ihn als Tauwasser ab. Jeder kennt diesen Effekt, wenn er auf einen kalten Spiegel warme Atemluft bläst. Das gleiche geschieht auf kalten Kellerwänden. Auf feuchten Oberflächen siedeln sich schnell Schimmelpilze an. Solange keine Heizung läuft, sollte deshalb nur gelüftet werden, wenn die Außenluft kälter als die Kellerluft ist, d.h. an heißen Sommertagen grundsätzlich nur nachts oder in den frühen Morgenstunden.

Verzichtet man auf hochwertige Kellernutzung und die damit verbundene Beheizung des Kellers, schützt bei richtigem Lüften ein Mindestwärmeschutz gegen Tau- ("Schwitz-")wasser. Ohne ihn ist der Keller auch als Lagerfläche kaum nutzbar, weil mit Schimmelbildung zu rechnen ist. Leider wird dieses bei der Kellerplanung häufig nicht beachtet. Kellern aus wärmedämmenden Steinen liefern diesen Mindestwärmeschutz ohne weitere Maßnahmen, bei anderen Bauweisen sind ca. 3 cm Dämmstoff als außen liegenden Perimeterdämmung erforderlich.

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