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Ohne Keller ist der zwischen Häusern erwartete Schallschutz nicht zu erreichen: Bei Verzicht auf das Untergeschoss er im Erdgeschoss etwa 4 bis 5 dB schlechter. Das bedeutet konkret mehr als eine Halbierung des Schallschutzes.
Bild: Pro Keller e.V., Friedberg/Bay.
Eigentümer preiswerter Gebäude führen die unumgänglichen Wartungs- und Pflegearbeiten eines Einfamilienhauses meistens selber aus. Die erforderlichen Geräte oder frostempfindliche Farben brauchen Lagerfläche. Wirtschaftliches Denken verbietet regelrecht, dafür die teure Fläche in den Wohngeschossen zu nutzen.
Nahe unverzichtbar ist ein Keller bei Reihen- und Doppelhäusern, wenn der Lärm der Nachbarn nicht stören soll. Ohne Keller ist der zwischen Häusern erwartete Schallschutz nicht zu erreichen: Bei Verzicht auf das Untergeschoss er im Erdgeschoss etwa 4 bis 5 dB schlechter. Das bedeutet konkret mehr als eine Halbierung des Schallschutzes.
Prüfen Sie sorgfältig Ihren zusätzliche Raumbedarf, bevor Sie sich gegen den Keller entscheiden. Und planen Sie diese Räume ebenso sorgfältig wie die übrigen Geschosse. Elektroinstallation, Radio, TV, Internet, Sanitäreinrichtungen und Beheizung sollten vorgesehen oder wenigstens vorbereitet werden.
Checkliste "Brauche ich einen Keller?"
1. Nutzflächen
brauche ich
brauche ich nicht
Sauna, Fittness-, Wellnessraum
Hausarbeitsraum
Arbeitszimmer
Gästezimmer
Spielzimmer
Werkstatt, Hobby
Musikzimmer
frostsicherer Lageraum
Haustechnik akustisch von Wohngeschossen trennen(Heizkessel, Wärmepumpe, zentrale Lüftungsanlage, zentrale Staubsaugeranlage)
2. Bautechnik
besserer Schallschutz zwischen Reihen- und Doppelhäusern
leichtere Inspektion der Heizungs- und Sanitärinstallation
Gefahr von Setzungen bei bindigen Böden und zu geringer Gründungstiefe
3. Ökologie
mehr Grünfläche auf kleinen Grundstücken
weniger Bodenversiegelung
zukunftsweisende Haustechnik vorsehen
4. Finanzierung/Wirtschaftlichkeit
höhere Beleihungsgrenze
bessere Ausnutzung der Fördergrenzen öffentlicher Mittel durch Wohnfläche im Untergeschoss
höhere Abschreibung bei Zweifamilienhäusern, wenn Keller in Teilungserklärung berücksichtigt