Ungewohnte Töne hört man derzeit aus der Solarstrom-Branche: Sie vermeldet in diesem Jahr einen sprunghaften Anstieg der Nachfrage und rechnet mit einem Marktwachstum von deutlich über 50 Prozent.
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Die Produktion von Fotovoltaik-Modulen ist ausgelastet, es herrschen Lieferengpässe. Grund für diesen im Deutschland des 21. Jahrhunderts so außergewöhnlichen Boom und die riesige Nachfrage: der attraktive Preis, mit dem selbst produzierter und ins öffentliche Stromnetz eingespeister Solarstrom vom Netzbetreiber vergütet wird.
Seit Jahresbeginn liegt diese Vergütung für Aufdachanlagen bis 30 Kilowatt, die 20 Jahre lang gewährt wird, bei 57,4 Cent pro Kilowattstunde, gegenüber zuvor 45,7 Cent. Damit wurde das im vergangenen Jahr ausgelaufene „100.000-Dächer-Darlehensprogramm“ kompensiert. Rechnet man mit einer 20- bis 30jährigen Lebensdauer von Fotovoltaikanlagen, dann wird ihr Kauf tatsächlich zur lohnenden Geldanlage. Die Vergütung ist im Übrigen degressiv gestaltet: Anlagen, die erst 2005 ans Netz gehen, erhalten weniger.
Lohnendes Geschäft
Bild: Schüco
Bei solchen Garantievergütungen liegt es auf der Hand, dass der Anlagenbetreiber den Strom vom eigenen Dach komplett ins öffentliche Stromnetz einspeist. Den Eigenverbrauch im Haushalt deckt man wie gehabt „aus der Steckdose“. Ein netzunabhängiger Inselbetrieb, bei dem der gewonnene Gleichstrom in Akkus gespeichert wird, bleibt deshalb abgelegenen Ferienhäusern oder anderen Anlagen ohne Anschluss ans öffentliche Stromnetz vorbehalten. Oder eben dem Solartaschenrechner, der Solarleuchte im Garten, dem solar betriebenen Garagentor...
Doch das lohnende Geschäft mit dem Strom erfordert einiges an Bürokratie. Der Besitzer einer Solarstromanlage ist Unternehmer und kann die 16 Prozent Umsatzsteuer, die er beim Kauf seiner gut 20.000 Euro (brutto) teuren, Einfamilienhaus-tauglichen 4-kW-Anlage mitbezahlt hat, vom Finanzamt zurückholen. Ans Finanzamt abgeführt werden müssen dagegen die 16 Prozent Umsatzsteuer, die in den Einkünften aus dem Stromverkauf enthalten sind. Für Ihre Kalkulation: Bei der Einspeisevergütung von derzeit 0,574 Euro pro Kilowattstunde handelt es sich um einen Nettobetrag. Auf Ihre Rechnung an den Stromnetzbetreiber können Sie also 16 Prozent Mehrwertsteuer drauf packen.