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Vielen Dächern und Fassaden droht Asbest-Gefahr
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Bis zu 800 Mio m2 im Bestand durch Asbestzement und Wellplatten belastet / Nur zugelassene Spezialunternehmen dürfen Sanierung durchführen / Bester Schutz: Fachgerechter Abbau und Eindeckung z.B. mit Dachziegeln / Arbeitsgemeinschaft Ziegeldach sieht Handlungsbedarf der Politik / Asbest auch weltweites Problem

Tausenden deutscher Haushalte droht Asbestgefahr: Jahr für Jahr setzen Regen, Wind und Sonne bei verwitterten Asbestdächern und -fassaden feinste Silikatfasern frei, die eingeatmet krebserregend sein können. Darauf verweist jetzt die Arbeitsgemeinschaft Ziegeldach e.V, Bonn, und betont, dass Asbest im Griechischen soviel wie "unzerstörbar" und "unauflöslich" bedeutet. Nach Erhebungen des Fraunhofer Instituts für Toxikologie und Aerosolforschung, Hannover, sind noch bis zu 800 Mio m2 Asbestzement- und Wellplatten im Wohnhaussektor verbaut. Andere Quellen gehen sogar von bis zu 1,3 Mrd. m2 Dach- und Wandflächen aus. Die Entsorgung fällt nach ca. 50 Jahren an, so dass daraus eine jährlich zu entsorgende Menge von 20 bis 22 Mio. m2 abzuleiten ist. Teilweise seien die Flächen so stark Oberflächen verwittert, dass Bewohner und Umwelt gefährdet seien, warnen die Dachziegelproduzenten und fordern Beratung sowie Aufklärung der Öffentlichkeit ein. Der sinnvollste Schutz sei ein rascher, fachgerechter Abriss und die Neueindeckung mit unbelasteten Bedachungsprodukten, wie z.B. Dachziegel aus gebranntem Ton.

Wurde vor ca. 50 Jahren noch eine problemlose Bearbeitung von Asbestwelltafeln durch Sägen, Schneiden oder Bohren selbst von Experten attestiert, ist das Risiko heute allgemein bekannt. So wurde gemäß Gefahrstoffverordnung die Herstellung von Asbestprodukten in Deutschland 1993 verboten. Publikationen über Asbestbelastungen in Schulen oder Kindergärten und die damit einhergehenden Gesundheitsprobleme gehören leider zum Alltag. Umso verwunderlicher, dass der Gesetzgeber trotz des Gefahrenpotentials asbesthaltiger Dach- und Wandprodukte - im Gegensatz zum Innenbereich des Hauses - noch immer keinen Handlungsbedarf sieht.

Wie hoch das Problem einzuschätzen ist, beweist nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Ziegeldach, dass der Abbruch von Asbestbauteilen ganz besonderen Auflagen unterliegt, da dabei die Gesundheit gefährdende Stäube entstehen. Mitarbeiter zugelassener Sanierungsbetriebe müssen Schutzbekleidung und Atemschutz tragen. Auch dürfen abgebaute Asbestprodukte nicht - wie angenommen - als Sondermüll deponiert werden. Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist Asbestzement als überwachungsbedürftiger Abfall einzustufen und im Rahmen "geordneter Entsorgung" einer entsprechenden Deponie zuzuführen.


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