Bis zu 800 Mio m2 im Bestand durch Asbestzement
und Wellplatten belastet / Nur zugelassene Spezialunternehmen dürfen
Sanierung durchführen / Bester Schutz: Fachgerechter Abbau und
Eindeckung z.B. mit Dachziegeln / Arbeitsgemeinschaft Ziegeldach sieht
Handlungsbedarf der Politik / Asbest auch weltweites Problem
Tausenden deutscher Haushalte droht Asbestgefahr: Jahr für Jahr setzen
Regen, Wind und Sonne bei verwitterten Asbestdächern und -fassaden
feinste Silikatfasern frei, die eingeatmet krebserregend sein können.
Darauf verweist jetzt die Arbeitsgemeinschaft Ziegeldach e.V, Bonn,
und betont, dass Asbest im Griechischen soviel wie "unzerstörbar"
und "unauflöslich" bedeutet. Nach Erhebungen des Fraunhofer Instituts
für Toxikologie und Aerosolforschung, Hannover, sind noch bis zu 800
Mio m2 Asbestzement- und Wellplatten im Wohnhaussektor verbaut. Andere
Quellen gehen sogar von bis zu 1,3 Mrd. m2 Dach- und Wandflächen aus.
Die Entsorgung fällt nach ca. 50 Jahren an, so dass daraus eine jährlich
zu entsorgende Menge von 20 bis 22 Mio. m2 abzuleiten ist. Teilweise
seien die Flächen so stark Oberflächen verwittert, dass Bewohner und
Umwelt gefährdet seien, warnen die Dachziegelproduzenten und fordern
Beratung sowie Aufklärung der Öffentlichkeit ein. Der sinnvollste
Schutz sei ein rascher, fachgerechter Abriss und die Neueindeckung
mit unbelasteten Bedachungsprodukten, wie z.B. Dachziegel aus gebranntem
Ton.
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Unser Foto zeigt Asbestfaser-
bündel an der Bruchkante einer
Asbestzementplatte, ca.
110-fache Vergrößerung
Bild: Schäffner - "Handbuch
der Gebäudeschadstoffe für
Architekten, Sachverständige
und Behörden"
Wurde vor ca. 50 Jahren noch eine problemlose Bearbeitung von Asbestwelltafeln
durch Sägen, Schneiden oder Bohren selbst von Experten attestiert,
ist das Risiko heute allgemein bekannt. So wurde gemäß Gefahrstoffverordnung
die Herstellung von Asbestprodukten in Deutschland 1993 verboten.
Publikationen über Asbestbelastungen in Schulen oder Kindergärten
und die damit einhergehenden Gesundheitsprobleme gehören leider zum
Alltag. Umso verwunderlicher, dass der Gesetzgeber trotz des Gefahrenpotentials
asbesthaltiger Dach- und Wandprodukte - im Gegensatz zum Innenbereich
des Hauses - noch immer keinen Handlungsbedarf sieht.
Wie hoch das Problem einzuschätzen ist, beweist nach Auffassung der
Arbeitsgemeinschaft Ziegeldach, dass der Abbruch von Asbestbauteilen
ganz besonderen Auflagen unterliegt, da dabei die Gesundheit gefährdende
Stäube entstehen. Mitarbeiter zugelassener Sanierungsbetriebe müssen
Schutzbekleidung und Atemschutz tragen. Auch dürfen abgebaute Asbestprodukte
nicht - wie angenommen - als Sondermüll deponiert werden. Nach dem
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist Asbestzement als überwachungsbedürftiger
Abfall einzustufen und im Rahmen "geordneter Entsorgung" einer entsprechenden
Deponie zuzuführen.