An die Adresse der Hausbesitzer ergeht die dringende Warnung der Dachziegelindustrie,
Asbestdeckwerkstoffe keineswegs mit Druckreinigern zu säubern, da
Asbestfasern ins Abwasser oder ins Erdreich gelangen können. Bei geringen
Erschütterungen und erst recht beim Abschaben würden große Mengen
an Asbest-Feinstäuben freigesetzt. Zudem finde durch Frost- und Winderosion
ein Abtrag auf Oberflächen statt, der ebenfalls bedenklich sei. Besonders
betroffen durch Witterungseinflüsse, Luftverschmutzung und Oberflächenkorrosion
seien unbeschichtete Wellplatten. Forschungsergebnisse belegen, dass
in ungünstigen Fällen in der nahen Umgebung von Reihenhäusern mit
unbeschichteten Asbestzement-Fassaden in einem Abstand von etwa 1
bis 2 Metern Faserkonzentrationen bis etwa 1.000 F/m3 auftreten können,
normal wären 100 F/m3. Bei Abständen von über 100 m wurde allerdings
keine erhöhte Belastung der Luft mehr gemessen. Als Ratgeber für eine
solche Maßnahme wurde eine Checkliste zur Asbestdachsanierung zusammengestellt.
Sie enthält alle wichtigen Merkpunkte für eine sachgerechte Vorgehensweise
- ersetzt jedoch nicht die fachkundige Beratung.
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Der sinnvollste Schutz bei
Asbestbelastung ist ein rascher
fachgerechter Abriss und die
Neueindeckung mit unbelas-
teten Bedachungsprodukten,
wie z. B. Dachziegel aus
gebranntem Ton.
Ein Ziegeldach gefährdet nicht
die Gesundheit und bleibt
dauerhaft schön.
Bild: Arge Ziegeldach
Ergänzend wird informiert, dass eine Asbestdachsanierung bedingt steuerlich
absetzbar ist. Das Finanzgericht Düsseldorf stufte in seinem Urteil
vom 22.7.1999, EFG, S. 1075, die Kosten für das neue Dach eines Einfamilienhauses,
das mit asbesthaltigen Dachplatten gedeckt war, als außergewöhnliche,
abzugsfähige Belastung ein. Der Vorlage eines amtsärztlichen Attests
zum Nachweis der Gesundheitsgefährdung bedurfte es nicht. Allerdings
muss sich der Steuerzahler die Wertverbesserung durch die Sanierungsmaßnahme
in bestimmtem Umfang anrechnen lassen.
Dem Gefahrenfaktor Asbest kommt auch weltweite Bedeutung zu. Verstärkte
Klagen von Asbest-Opfern in den USA erwachsen sich zum Überlebensproblem
für Industriekonzerne und Versicherungsbranche. So mussten US-amerikanische
Hersteller leicht gebundener asbesthaltiger Baustoffe und die Versicherungswirtschaft
in den letzten 20 Jahren bereits 54 Mrd. US-Dollar Schadensersatz
leisten. Inzwischen droht eine neue Welle von Schadensersatzklagen,
da der Nachweis einer tatsächlichen Schädigung nicht mehr erbracht
zu werden braucht.
Mit Ausnahme von Großbritannien ist Europa von einer vergleichbaren
Klagewelle verschont geblieben - bis jetzt. Nun wurde das Problem
auch von der deutschen Versicherungswirtschaft erkannt. Folge: deutsche
Versicherer werden künftig alle Schäden, die auf Asbest oder asbesthaltige
Substanzen zurückzuführen sind, vom Versicherungsschutz ausklammern.
Dies zeigt ein Rundschreiben des HDI (Haftpflichtverband der Deutschen
Industrie) vom 25.08.2003 an alle Versicherungskunden. Im Gegensatz
zu den USA sind in Europa jedoch noch nicht die exorbitanten Entschädigungssummen
im Gespräch.