Decken müssen ausreichend luft- und
trittschalldämmend sein (bis zu 55 dB). Dies wird erreicht
durch ausreichende schwere und/oder einen mehrschaligen Deckenaufbau.
Schwimmend
verlegte Deckenauflagen wie Naß- oder Trockenestriche, Dämmschüttungen
sowie schwimmend verlegte Holzfußböden verbessern den Trittschall-
und auch den Wärmeschutz.
Kann kein Deckenaufbau erfolgen, sind zumindest schallschluckende,
elastische Bodenbeläge (Kork o.ä.) vorzusehen.
Decken-Unterbauten verbessern nicht wesentlich die Trittschall-,
wohl aber die Luftschalldämmung. Sie müssen biegeweich und sollten
hinterfüttert (Schaf- oder Mineral-wolle) sein.
Als Beplankungsmaterial sind
Gipsbauplatten und Putze auf
Trägern vorteilhaft, sollten aber in jedem Fall federnd aufgehängt
sein. Schallabsorbierend sind auch Lochkassetten.
Wärme- oder Kälteschutz wird
an allen Außendecken (Terrasse, Balkon) sowie bei Räumen mit
unterschiedlichen Temperaturniveaus (nicht ausgebauter Keller
zum Erdgeschoß oder Ober- zum Dachgeschoß), also mit höheren
wärmetechnischen Anforderungen,
vorgeschrieben.
Was
ein Dach so alles aushalten muss.
Grafik: pro kreativ
Angebracht wird die Dämmung (hier Mineralwolle) zwischen den
Sparren oder wie hier auf den Sparren. Bei diesen dämmelementen
kann auf eine raumseitige Verschalung verzichtet werden.
Foto: Aprithan-Schaumstoff GmbH
Wesentlich für die Behaglichkeit ist eine wohlige Fußwärme. Unabhängig von Decke und Fußbodenbelag sollte die Fußbodentemperatur
nicht unter 17 Grad (bei 20 Grad Lufttemperatur) absinken.
Der Brandschutz spielt besonders bei Holz-
und untergehängten Decken eine
Rolle.