Der bauliche Brandschutz ist in Deutschland
genormt. Verantwortlich für die Bauvorschriften und damit auch die
Brandschutzanforderungen sind die Bundesländer. Sie legen in den
Landesbauordnungen die konstruktiven Vorgaben fest.
Wenn das Feuer ausgebrochen ist, können
schwer entflammbare Baustoffe lebensrettend sein
Foto: Indexa
Gemäß dem "allgemeinen
Schutzziel" (§17 MBO (Musterbauordnung)) des Brandschutzes
müssen bauliche Anlagen so beschaffen sein, dass einer Entstehung von Bränden vorgebeugt wird eine Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert wird eine Ausbreitung von entstandenem Feuer verhindert wird die Tragfähigkeit beim Brand eines Bauwerks für eine bestimmte
Zeit gesichert wird die Möglichkeit gewährleistet ist, dass Menschen gerettet
werden und die Rettungs- und Löschkräfte sicher arbeiten können.
Die Einzelanforderungen, die sich aus diesen Grundforderungen
ergeben, setzen die Landesbauordnungen
fest. In fast allen Landesbauordnungen werden an
freistehende Einfamilienhäuser (Gebäudeklasse
1) keine konkreten Brandschutzanforderungen gestellt.
Es ist daher die Pflicht
der Planer und Architekten, den Brandschutz
entsprechend einzuhalten oder sogar zu verbessern.
Neben dem Schutz von Leben und Gesundheit gelten als "besondere
Schutzziele" der Umweltschutz
(Rauch, Löschwasser) sowie der Nachbarschutz
(Rauch).
Je nachdem, ab welchem Zeitpunkt schützend eingegriffen
wird, unterscheidet man zwischen dem abwehrenden und vorbeugenden
Brandschutz. Der
abwehrende Brandschutz tritt ein, wenn ein Brand bereits
entstanden ist. Die Aufgabe der Feuerwehr ist es zu schützen,
was noch nicht in Flammen steht. Der vorbeugende
Brandschutz soll das Ausbrechen eines Brandes verhindern.
Er betrifft auch die Baustoffe sowie
die Bauteile. Auch regelt er
die Sicherung der Rettungswege.