Blitzschutzanlagen
bestehen aus der äußeren und der inneren Blitzschutzanlage.
Der
äußere Blitzschutz
Das Prinzip der äußeren Blitzschutzanlage ist die eines Faradayschen
Käfigs. Sie schützt das Gebäude vor
Schäden durch Blitzentladungen und besteht aus: Fangeinrichtungen,
Ableitungen und Erdungsanlage.
Äußere und innere Blitzschutzanlage
Grafik: Verband Deutscher Blitzschutzfirmen (VDB)
Fangeinrichtungen
Vom Blitz bevorzugte Einschlagstellen sind: Schornstein, First,
Grate, Ort- und Traufkanten, Brüstungen, Antennen und sonstige
aus dem Dach herausragende Dachaufbauten. An diesen Stellen sind die Fangeinrichtungen
zu installieren. Sie bestehen aus Fangstangen, -spitzen und
-leitungen aus Metall und dienen als Einschlagpunkt für den
Blitz.
Ableitungen
aus Metall, stellen die elektrisch leitende Verbindung zwischen
Fangstangen und Erdungsanlage her bestehen im Durchmesser aus 8-10 mm
dickem Rundstahl Dachrinnen und Fallrohre können
einbezogen werden, wenn sie aus Metall bestehen und durch
Löten oder Nieten fest verbunden sind. Zu Türen und Fenstern müssen
Ableitungen mind. einen Abstand von einem halben Meter aufweisen.
Erder
Aufgabe: Weiterleitung des abgeleiteten Blitzes an die Erde
Unterschieden wird nach Oberflächen- und Tiefenerder, wobei
Tiefenerder für Wohnhäuser selten eingesetzt werden. Als Oberflächenerder
werden Fundamenterder oder Ringleitungserder verlegt.
Fundamenterder bestehen aus verzinktem Bandstahl, 30
x 3,5 mm, der hochkant als geschlossener Ring in der
Fundamentsohle verlegt wird. Vom Fundamenterder ist eine Anschlussleitung
(Anschlussfahne), in den Hausanschlussraum zur Potenzialausgleichsschiene
hochgeführt Die zweite Anschlussfahne wird mit dem Ableiter der äußeren
Blitzschutzanlage verbunden.
Ringleitungserder
wird eingesetzt, wenn beim Bau des Hauses der
Fundamenterder vergessen oder noch nicht vorgesehen
war rings um das Haus wird ein Graben aufschachtet und eine
metallene Ringleitung als Oberflächenerder in mind.
0,50 cm Tiefe mit den notwendigen Anschlussfahnen verlegt