(Bau-)Land in Sicht: Grundstückssuche, Grunderwerb
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Schier
verzweifeln mag manch einer bei der Suche nach einem passenden Grundstück
zum Bauen. Eine schöne Lage und ein angemessener Preis sind nämlich
noch nicht das alleinige Kriterium für den Erwerb von Bauland.
... ist häufig gepflastert mit Auflagen
und Bestimmungen. Meist ist für ein Grundstück nur eine bestimmte Nutzung vorgesehen,
wie beispielsweise in landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder auch
militärischen Arealen. Oft handelt es sich auch nur um sogenanntes
Bauerwartungsland. Hiervor schrecken viele Bauherren zurück,
da Monate vergehen können, bis dieses Grundstück bebaut werden
darf.
Wird Bauland im sogenannten "Außenbereich"
einer Gemeinde erworben, kann Bau und Benutzung einer Immobilie
"öffentliche Belange beeinträchtigen". Als Außenbereich werden
Gebiete definiert, die an ein baulich bereits genutztes Gebiet
anschließen, für das es jedoch noch keinen Bauleitplan gibt.
Sollte die Bebauung eines Grundstücks in einem solchen Außenbereich
für die Gemeinde zu unwirtschaftlichen Aufwendungen für Straßen
und andere Versorgungseinrichtungen führen, werden damit "öffentliche
Belange beeinträchtigt". Liegt das Grundstück in einem solchen
Außenbereich, sollten unbedingt das zuständige Bauamt sowie
die Gemeinde aufgesucht werden. Hier kann geklärt werden, ob
dieses Grundstück bebaut werden darf.