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(Bau-)Land in Sicht: Grundstückssuche, Grunderwerb
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Was ist baurechtlich bebaubar?
Ein Gang zum Bauordnungsamt gibt Auskunft darüber, ob ein Grundstück bebaubar ist. Hier kann bei einer Bauvoranfrage geklärt werden, welche Art von Gebäude errichtet, wie viel Geschossfläche gebaut werden darf. Ebenso erhält man Auskunft darüber, welche Teile des Grundstücks überbaut werden dürfen und welche nicht. Hier sind insbesondere die Grundflächenzahl sowie die Abstände zur Nachbarbebauung, zur Straße und zur Grenze von Interesse. Auch die Frage nach Anzahl und Aussehen der PKW-Stellplätze muss geklärt sein. Eventuell ist es sogar erforderlich, eine Garage zu bauen.

Manchmal sind im Grundbuch sogenannte Grunddienstbarkeiten eingetragen. Dies sind Verbindlichkeiten oder Rechte. Um über eventuelle Baulasten aufgeklärt zu werden, welche die Bebaubarkeit zugunsten Dritter beeinträchtigen, muss sich der künftige Bauherr eine Grundbucheinsicht geben lassen. Allerdings gibt es auch Baulasten, die nicht im Grundbuch eingetragen sind. Hier hilft die zuständige Behörde weiter.

Ein Blick in den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan gibt Auskunft darüber, ob es sich um Bauerwartungsland oder schon um Bauland handelt und wie das Grundstück bebaut werden darf. Der Blick in die Pläne und Planentwürfe der Stadt gibt auch Auskunft darüber, ob sich der Wert eines Grundstücks eventuell durch den Bau einer Hauptverkehrsstraße oder durch die Ausweisung eines Industriegebietes beeinträchtigen kann.

Persönliche Ansprüche bedenken
Last but not least: Auch die persönlichen Ansprüche sollten bei den zahlreichen behördlichen Auflagen, die bereits zu bedenken sind, nicht untergehen. Bei Familien spielt beispielsweise die Entfernung zur Schule oder zur Arbeitsstelle, zum nächsten Arzt, zu Geschäften, zu Kinderspielplätzen oder anderen Sport- und Freizeitmöglichkeiten, zur Bank oder zu Bus- und Bahnstationen bei der Auswahl des Grundstücks eine entscheidende Rolle.

Vor Ort sollte direkt untersucht werden, wie hoch die Lärmbelästigung durch Verkehr oder eventuelle Fabriken ist, wie die Bodenbeschaffenheit des Grundstücks beurteilt werden kann und wie es mit der Besonnung steht.

Ein Grundstück erwerben
Hat sich der zukünftige Bauherr für ein Grundstück entschieden, setzt ein Notar den Kaufvertrag auf. Notare sind öffentlich bestellt und vereidigt. Die schriftliche Vertragsabfassung zwischen Käufer und Verkäufer vor dem Notar, die mit Datum und Unterschriften versehen wird, heißt Auflassungsurkunde. Beantragt der Käufer seine Aufnahme ins Grundbuch, und bewilligt der Verkäufer diese, wird der Kauf mit der Eintragung ins Grundbuch beim Amtsgericht gültig.

Allerdings muss der zukünftige Besitzer eines Grundstücks einige Bedingungen erfüllt haben, ehe es zum Grundbucheintrag kommt: So muss zunächst die Grunderwerbssteuer bezahlt sein. Diese fällt grundsätzlich beim Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken an und beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises. Es muss außerdem eine Bodenverkehrsgenehmigung der Gemeinde vorliegen, mit einem Verzicht auf das Vorkaufsrecht und mit der Erklärung, dass keine Baulasten laut Lastenbuch der Gemeinde auftreten. Außerdem muss die Frage der ersten Hypothek geklärt sein, damit es nicht zu einer Zwangsversteigerung kommt, falls der Käufer nicht die Hypothek des Verkäufers aufbringen kann.


 
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