(Bau-)Land in Sicht: Grundstückssuche, Grunderwerb
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Viele
Köpfe wissen mehr
Auf der Suche nach dem passenden Grundstück lassen
sich inzwischen viele Wege beschreiten: Ortsansässige Makler und Immobilienfirmen Ortsansässige Baubehörde, die sogar per Gesetz dazu verpflichtet ist,
Grundstückssuchende zu beraten. Die Liegenschaftsämter veräußern Boden aus öffentlichem Eigentum. Baubetreuer, Bauträger, Architekten, die Kirchengemeinde und die Sachbearbeiter
eines Kreditinstituts können ebenfalls Auskunft darüber erteilen,
wo noch Bebauungsland zu erhalten ist. Auch die Bundesvermögensverwaltung bietet Areale, die durch den Abzug
der Alliierten an den Bund zurückgefallen sind, nacheinander der Kommune
und schließlich auch Privatleuten zum Kauf an. Eine weitere Möglichkeit besteht natürlich auch darin, in Zeitungsanzeigen
die Angebote zu lesen und selbst ein Gesuch zu inserieren. Amtsgerichte erteilen auch Auskunft über Zwangsversteigerungen.
Ökozeitschriften veröffentlichen ebenfalls Anzeigen von Bauherrengemeinschaften,
die auf der Suche nach Mitgliedern für bereits vorhandene Grundstücke
sind. Meist ist hier eine Bebauung mit einer genossenschaftlichen
Ausrichtung auf kollektive Selbsthilfe verbunden, die zudem auf das
ökologische Bauen ausgerichtet ist.
Technisch bebaubar?
Wird ein Grundstück näher in Augenschein genommen,
sollten zunächst objektive und umfassende Analysen in puncto Bodenqualität,
Lage und Wohnumfeld erfolgen. Ein angenehmes soziales Umfeld und die
Orientierung des Grundstücks (zum Beispiel Südhang, Besonnung/Beschattung
durch Nachbarbauten, Hauptwind- und Wetterrichtung) bestimmen dabei
nicht nur die subjektive Wohnqualität, sondern auch die Höhe des Wiederverkaufswertes
eines Grundstücks.
Im Wesentlichen wird der Preis eines Grundstücks durch die Art und
das Maß der baulichen Nutzbarkeit bestimmt. Da die meisten Grundstücke
so dimensioniert sind, dass auf ihnen ein Haus mit circa 100 bis 150
Quadratmetern Wohnfläche gebaut werden kann, sollte bei kleineren
Grundstücken in Erwägung gezogen werden, ob sich der zukünftige Bauherr
eventuell auch mit einer Doppelhaushälfte, einem Haus mit Einliegerwohnung
oder einem Zweifamilienhaus zufrieden geben kann. Auch der Schnitt
eines Grundstücks sollte unter die Lupe genommen werden, kann er doch
die Bebauung erschweren und zudem die Anforderungen an die Architektur
des Hauses maßgeblich mitbestimmen.
Vorhandene Bebauung stellt, insofern sie beseitigt
werden muss, einen erheblichen Kostenfaktor dar. Da Abbrucharbeiten
generell sehr unterschiedlich kalkuliert werden, ist mit einem unvorhersehbaren
Kostenaufwand zu rechnen. Kosten sparen kann hier nur derjenige, der
eine sorgfältige Ausschreibung vornimmt und mehrere Angebote einholt.
Und wie sieht es mit der Topografie
aus?
Auch in Bezug auf die topographischen Gegebenheiten
sollten einige Kriterien in die Überlegung mit einbezogen werden,
ob ein Grundstück für den Bau des Eigenheimes erworben werden sollte
oder nicht.
Hanglagen beispielsweise lassen sich schwieriger bebauen als ebenes
Land. Dennoch sind Hänge nicht preiswerter, da sie wegen ihres landschaftlichen
Reizes und der mit einer Hanglage verbundenen unverbaubaren Aussicht
geschätzt sind. Außerdem bieten Häuser am Hang eine zusätzliche Nutzfläche
in den Untergeschossen. Dagegen sprechen allerdings höhere Baukosten
als bei der Bebauung eines ebenen Grundstücks.
Ein zukünftiger Bauherr sollte sich auch nach der Höhe des Grundwasserstandes
erkundigen, denn ein hohes Grundwasserniveau kann erhebliche finanzielle
Mehraufwendungen nach sich ziehen. Eventuell ist es erforderlich,
eine sogenannte "Wanne" einzubauen, die für ein wasserdichtes Untergeschoss
sorgt. Aufgrund der erheblichen Mehrkosten sollte bei einem solchen
Grundstück lieber auf den Bau eines Kellers verzichtet werden. Schwer
zugängliche Grundstücke behindern möglicherweise die Anlieferung der
Baumaterialien und Anfahrtmöglichkeit der Baumaschinen. Bauherren,
die eine Ausschreibung machen, sollten dies berücksichtigen, um spätere
Nachforderungen von ausführenden Firmen von vornherein auszuschließen.
Eine gewissenhafte Überprüfung der Bodenverhältnisse ist ebenfalls
unabdingbar, um späteren unliebsamen Überraschungen vorzubeugen. Die
Bodentragfähigkeit beispielsweise entscheidet darüber, ob ein Bauherr
mit den wie üblich dimensionierten Fundamenten auskommt oder nicht.
Mehrkosten können beispielsweise für zusätzliche Gründungsmaßnahmen
wie Fundamentverbreiterungen oder für Sprengungen bei Fels entstehen.
Auch ein Bodenaustausch oder eine Bodenwäsche aufgrund von gesundheitsgefährdenden
Altlasten hat schon so manchen zukünftigen Bauherrn an den Rand des
Ruins gebracht. Die Bodenarten werden nach DIN 1054 in gewachsenen
Boden, Fels und geschütteten Boden eingeteilt. Gewachsene Böden wiederum
werden in bindige (Lehm, Ton, Mergel) und nichtbindige Böden (Kies,
Sand, Stein) eingeteilt. Während letztere einen hervorragenden Baugrund
bilden, sind bindige Böden lediglich in trockenem Zustand als Baugrund
geeignet, da sie in feuchtem Zustand weich werden und damit ihre Tragfähigkeit
abnimmt.
Bei Felsgestein sind möglicherweise kostenintensive Gründungsarbeiten
mit Sprengarbeiten für Keller- und Fundamentaushub nötig. Locker gelagerter
Fels muss in jedem Fall abgetragen werden.