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(Bau-)Land in Sicht: Grundstückssuche, Grunderwerb
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Viele Köpfe wissen mehr
Auf der Suche nach dem passenden Grundstück lassen sich inzwischen viele Wege beschreiten:
www.bauen.com Ortsansässige Makler und Immobilienfirmen
www.bauen.com Ortsansässige Baubehörde, die sogar per Gesetz dazu verpflichtet ist, Grundstückssuchende zu beraten.
www.bauen.com Die Liegenschaftsämter veräußern Boden aus öffentlichem Eigentum.
www.bauen.com Baubetreuer, Bauträger, Architekten, die Kirchengemeinde und die Sachbearbeiter eines Kreditinstituts können ebenfalls Auskunft darüber erteilen, wo noch Bebauungsland zu erhalten ist.
www.bauen.com Auch die Bundesvermögensverwaltung bietet Areale, die durch den Abzug der Alliierten an den Bund zurückgefallen sind, nacheinander der Kommune und schließlich auch Privatleuten zum Kauf an.
www.bauen.com Eine weitere Möglichkeit besteht natürlich auch darin, in Zeitungsanzeigen die Angebote zu lesen und selbst ein Gesuch zu inserieren.
www.bauen.com Amtsgerichte erteilen auch Auskunft über Zwangsversteigerungen.
www.bauen.com Ökozeitschriften veröffentlichen ebenfalls Anzeigen von Bauherrengemeinschaften, die auf der Suche nach Mitgliedern für bereits vorhandene Grundstücke sind. Meist ist hier eine Bebauung mit einer genossenschaftlichen Ausrichtung auf kollektive Selbsthilfe verbunden, die zudem auf das ökologische Bauen ausgerichtet ist.

Technisch bebaubar?
Wird ein Grundstück näher in Augenschein genommen, sollten zunächst objektive und umfassende Analysen in puncto Bodenqualität, Lage und Wohnumfeld erfolgen. Ein angenehmes soziales Umfeld und die Orientierung des Grundstücks (zum Beispiel Südhang, Besonnung/Beschattung durch Nachbarbauten, Hauptwind- und Wetterrichtung) bestimmen dabei nicht nur die subjektive Wohnqualität, sondern auch die Höhe des Wiederverkaufswertes eines Grundstücks.

Im Wesentlichen wird der Preis eines Grundstücks durch die Art und das Maß der baulichen Nutzbarkeit bestimmt. Da die meisten Grundstücke so dimensioniert sind, dass auf ihnen ein Haus mit circa 100 bis 150 Quadratmetern Wohnfläche gebaut werden kann, sollte bei kleineren Grundstücken in Erwägung gezogen werden, ob sich der zukünftige Bauherr eventuell auch mit einer Doppelhaushälfte, einem Haus mit Einliegerwohnung oder einem Zweifamilienhaus zufrieden geben kann. Auch der Schnitt eines Grundstücks sollte unter die Lupe genommen werden, kann er doch die Bebauung erschweren und zudem die Anforderungen an die Architektur des Hauses maßgeblich mitbestimmen.

Vorhandene Bebauung stellt, insofern sie beseitigt werden muss, einen erheblichen Kostenfaktor dar. Da Abbrucharbeiten generell sehr unterschiedlich kalkuliert werden, ist mit einem unvorhersehbaren Kostenaufwand zu rechnen. Kosten sparen kann hier nur derjenige, der eine sorgfältige Ausschreibung vornimmt und mehrere Angebote einholt.

Und wie sieht es mit der Topografie aus?
Auch in Bezug auf die topographischen Gegebenheiten sollten einige Kriterien in die Überlegung mit einbezogen werden, ob ein Grundstück für den Bau des Eigenheimes erworben werden sollte oder nicht.

Hanglagen beispielsweise lassen sich schwieriger bebauen als ebenes Land. Dennoch sind Hänge nicht preiswerter, da sie wegen ihres landschaftlichen Reizes und der mit einer Hanglage verbundenen unverbaubaren Aussicht geschätzt sind. Außerdem bieten Häuser am Hang eine zusätzliche Nutzfläche in den Untergeschossen. Dagegen sprechen allerdings höhere Baukosten als bei der Bebauung eines ebenen Grundstücks.

Ein zukünftiger Bauherr sollte sich auch nach der Höhe des Grundwasserstandes erkundigen, denn ein hohes Grundwasserniveau kann erhebliche finanzielle Mehraufwendungen nach sich ziehen. Eventuell ist es erforderlich, eine sogenannte "Wanne" einzubauen, die für ein wasserdichtes Untergeschoss sorgt. Aufgrund der erheblichen Mehrkosten sollte bei einem solchen Grundstück lieber auf den Bau eines Kellers verzichtet werden. Schwer zugängliche Grundstücke behindern möglicherweise die Anlieferung der Baumaterialien und Anfahrtmöglichkeit der Baumaschinen. Bauherren, die eine Ausschreibung machen, sollten dies berücksichtigen, um spätere Nachforderungen von ausführenden Firmen von vornherein auszuschließen.

Eine gewissenhafte Überprüfung der Bodenverhältnisse ist ebenfalls unabdingbar, um späteren unliebsamen Überraschungen vorzubeugen. Die Bodentragfähigkeit beispielsweise entscheidet darüber, ob ein Bauherr mit den wie üblich dimensionierten Fundamenten auskommt oder nicht. Mehrkosten können beispielsweise für zusätzliche Gründungsmaßnahmen wie Fundamentverbreiterungen oder für Sprengungen bei Fels entstehen. Auch ein Bodenaustausch oder eine Bodenwäsche aufgrund von gesundheitsgefährdenden Altlasten hat schon so manchen zukünftigen Bauherrn an den Rand des Ruins gebracht. Die Bodenarten werden nach DIN 1054 in gewachsenen Boden, Fels und geschütteten Boden eingeteilt. Gewachsene Böden wiederum werden in bindige (Lehm, Ton, Mergel) und nichtbindige Böden (Kies, Sand, Stein) eingeteilt. Während letztere einen hervorragenden Baugrund bilden, sind bindige Böden lediglich in trockenem Zustand als Baugrund geeignet, da sie in feuchtem Zustand weich werden und damit ihre Tragfähigkeit abnimmt.

Bei Felsgestein sind möglicherweise kostenintensive Gründungsarbeiten mit Sprengarbeiten für Keller- und Fundamentaushub nötig. Locker gelagerter Fels muss in jedem Fall abgetragen werden.
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