Moderne Solarthermieanlagen, Wärmepumpen und Pelletheizungen sorgen für kostensparende, klimafreundliche Wärme. Sie sind technisch ausgereift und können in fast jedem Haus eingesetzt werden. Für Neubauten sind sie seit 1. Januar 2009 sogar Pflicht: das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt verbindlich den Einsatz erneuerbarer Energien in Neubauten vor.
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Ein komplett neues Heizungssystem lohnt sich in der Regel schon, wenn die alte Heizung älter als fünfzehn Jahre ist. Foto: djd / Deutsche Energie-Agentur GmbH
Für Bauherren bedeutet dies in der Regel, dass sie einen Teil ihres Wärmebedarfs über regenerative Energiequellen decken müssen. Der Einbau lohnt sich: "Wer erneuerbare Energien für die Beheizung seines Gebäudes einsetzt, macht sich unabhängiger von der Preisentwicklung fossiler Energieträger und schützt gleichzeitig das Klima", erläutert Thomas Kwapich, Bereichsleiter der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena).
Erneuerbare Wärmetechnik passend für jedes Haus
Eine Solaranlage auf dem Dach muss laut EEWärmeG mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs in einem Neubau decken. Etwa vier Prozent der Nutzfläche reichen in einem Ein- oder Zweifamilienhaus in der Regel aus, um diesen Wert zu erreichen. Bei 150 Quadratmetern genügen also bereits sechs Quadratmeter Kollektorfläche.
Effizient dämmen, effizient heizen: So lebt es sich angenehmer und auf Dauer günstig. Foto: djd / Deutsche Energie-Agentur GmbH
Wärmepumpen erschließen die im Erdreich, dem Grundwasser oder in der Umgebungsluft gespeicherte Sonnenwärme und geben dies an den Heizkreislauf oder das Warmwasser ab. Am effizientesten sind Erdwärmepumpen, da das Erdreich im Gegensatz zur Außenluft auch im kalten Winter relativ konstante Temperaturen aufweist. Um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen, müssen Wärmepumpen mindestens die Hälfte des Wärmebedarfs eines Gebäudes decken.
Eine weitere Alternative ist die Nutzung nachwachsender Rohstoffe, allen voran Holz. Moderne Holzheizungen verwenden überwiegend Pellets, zu kleinen Stäbchen gepresstes Restholz. Auch Bioöl oder -gas entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.