Sommerlicher Wärmeschutz –
eine geschuldete Eigenschaft
vergrößern
Wärmespeichermassen, ein
ausgeglichenes Verhältnis
zwischen Wand- und Fenster-
flächen sowie Verschattungs-
einrichtungen gewährleisten
ausreichenden sommerlichen
Wärmeschutz
Bild: MASSIV MEIN HAUS e.V.
Der letzte, extrem heiße Sommer demonstrierte fühlbar,
wie wichtig der sogenannte „sommerliche Wärmeschutz“
ist. Zu große Verglasungen und leichte Bauweisen mit geringen
Wärmespeichermassen ließen die Raumtemperaturen teilweise
unerträglich steigen. Tagsüber schwitzten die Menschen in
den Büros und Wohnungen. Nachts konnten sie vor Hitze kaum schlafen.
Hier zeigten sich die Stärken der Massivhäuser aus Mauerwerk
und Beton. Ihre Wärmespeichermassen glichen die Raumtemperaturen
aus.
Temperaturen in Gebäuden dürfen auch ohne Klimaanlage nicht
unzumutbar steigen. Das verlangt die Energieeinsparverordnung ausdrücklich.
„Selbst ohne vertragliche Vereinbarung kann jeder Bauherr oder
Käufer den rechnerischen Nachweis verlangen, dass der sommerliche
Wärmeschutz stimmt“, betont Reiner Pohl, Geschäftsführer
des Informationszentrums Massiv Mein Haus e.V..
Grundlage für den Nachweis ist das Rechenverfahren der DIN 4108-2.
Die Norm unterscheidet zwischen leichten, mittleren und schweren Bauarten.
Sie berücksichtigt damit, dass Massivhäuser aus Mauerwerk
und Beton mit ihrer Wärmespeicherfähigkeit wie eine "natürliche
Klimaanlage" wirken. Logisch, dass die Anforderungen für
Häuser mit großen Wärmespeichermassen am geringsten
sind. Praktische Erfahrungen bestätigen diesen Einfluss. Nicht
zuletzt durch die Erfahrung mit Wohnräumen unter Dächern
in üblicher Leichtkonstruktion entstand der anschauliche Begriff
„Barackenklima“. Sind Wohn- oder Schlafräume unter
dem Dach eingeplant, sollten Bauherren deshalb überlegen, ob
sie nicht ein Massivdach aus Leichtbeton-, Porenbeton- oder Ziegelelementen
wählen sollten. Schwere Massivdächer schützen mit ihren
Wärmespeichermassen vor zu großen Temperaturschwankungen.
Diese Vorteile sollte man für das ganze Haus nutzen.
Auch Gerichte nehmen sich inzwischen dieses Themas an. Das Bielefelder
Landgericht hat jetzt in einem Urteil vom 16.4.2003 (Az.:3 O 411/01)
entschieden, dass die Raumtemperatur in einem Büro 26°C nicht
überschreiten darf, es sei denn, draußen herrschen Temperaturen
von mehr als 32° C.
Weitere kostenlose Informationen bei der Informationszentrale MASSIV MEIN HAUS e.V.
Fon: (0821) 7849773
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