Viele Bauherren stehen ratlos vor der Frage,
wie sie einen zuverlässiges Unternehmen für die Verwirklichung
ihrer Hausträume finden können. Die Informationszentrale
Massiv Mein Haus e.V. gibt jetzt eine Checkliste heraus, mit der auch
unerfahrene Bauherren die Seriösität eines Hausanbieters
prüfen können.
Kompetentes Unternehmen
Der Hausanbieter kann Referenzen ausgeführter Bauten anführen
Planung
Das Angebot enthält auf Wunsch eine vollständige individuelle
Planung.
Die Planung umfasst den Bauantrag mit Entwurfs- und Genehmigungsplanung,
Standsicherheitsnachweis, Wärmeschutznachweis entsprechend
der Energieeinsparverordnung sowie die Anträge bei Versorgungsträgern.
Das Angebot enthält eine detaillierte Baubeschreibung mit
Kernangebot und Leistungen, mit denen neben dem Kernangebot noch
zu rechnen ist.
Der Vertrag zur Bauausführung wird erst nach Abschluss
der Planung abgeschlossen.
Beratung
Für die Hausfinanzierung erhält der Bauherr/Käufer eine vollständige
Kostenaufstellung.
Der Unternehmer weist auf ihm bekannte Fördermittel sowie notwendige
und sinnnvolle Versicherungen hin (ohne Übernahme einer Haftung).
Terminplanung
Der Bauherr/Käufer erhält eine Bauablaufplanung mit verbindlichem
Übergabetermin.
Wärmeschutz
Das Bauwerk entspricht den Anforderungen der Energieeinsparverordnung
(EnEV) vom 1. Februar 2002 mit wärmebrückenarmen Detaillösungen
entsprechend Beiblatt 2 zur DIN 4108.
Der rechnerische Nachweis des Jahres-Primärenergiebedarfs sowie
der Energiepass liegen vor.
Auf Wunsch kann der Bauherr/Käufer noch höhere Anforderungen
an den Wärmeschutz vereinbaren.
Die Luftdichtheit der Gebäudehülle nach dem Blower-Door-Verfahren
wird nachgewiesen. Auf Wunsch wird die Wärmeleitfähigkeit der
Baustoffe durch Vorlage der Lieferscheine nachgewiesen.
Tauwasserschutz in Bauteilen und auf Bauteiloberflächen
Tauwasser auf Bauteiloberflächen oder Aufschaukeln von Tauwasserniederschlag
in Bauteilen ist aus hygienischen und Wärmeschutzgründen zu vermeiden.
Der Bauherr/Käufer deshalb erhält auf Wunsch den Nachweis für
tauwasserfreie Konstruktionen.
Massive Außenwände (entsprechend DIN 4108-3 Ziffer 4.3.2) aus
Mauerwerk und Beton sowie Dächer (entsprechend DIN 4108-3 Ziffer
4.3.3) stellt DIN 4108-3 Ziffer 4.3. vom rechnerischen Tauwassernachweis
frei.
Wohnfrieden, Schallschutz
Schallschutz gegen über Außenlärm sowie Ruhe innerhalb des Hauses
ist für ein Wohnen ohne Gesundheitsbeeinträchtigungen sehr wichtig.
Der Hausanbieter gewährleistet daher eine Gebäudehülle, die
mindestens die von der Gemeinde für Baugebiet ausgewiesene Lärmschutzklasse
zum Schutz gegen Außenlärm (nicht nur z.B. die Wand, sondern das
komplette Bauteil bestehend aus Wand, Fenster, Rollläden, Türen)
erfüllen.
Innenwände und Decken,die die Empfehlungen für den normalen
Schallschutz im eigenen Wohn- und Arbeitsbereich nach DIN 4109
(Schallschutz im Hochbau) Beiblatt 2 erfüllen.
Auf Wunsch erfüllen sie die Empfehlungen für den erhöhten Schallschutz
nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) Beiblatt 2 (dies ist gesondert
zu vereinbaren).
Trennwände von Reihen- und Doppelhäusern erfüllen die Vorschläge
für den erhöhten Schallschutz nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau)
Beiblatt 2. Der Bauherr/Käufer erhält auf Wunsch die rechnerischen
Nachweise des Schallschutzes.