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Woran erkennt man einen kompetenten Hausanbieter?
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Viele Bauherren stehen ratlos vor der Frage, wie sie einen zuverlässiges Unternehmen für die Verwirklichung ihrer Hausträume finden können. Die Informationszentrale Massiv Mein Haus e.V. gibt jetzt eine Checkliste heraus, mit der auch unerfahrene Bauherren die Seriösität eines Hausanbieters prüfen können.


Kompetentes Unternehmen
  • Der Hausanbieter kann Referenzen ausgeführter Bauten anführen

Planung
  • Das Angebot enthält auf Wunsch eine vollständige individuelle Planung.
  • Die Planung umfasst den Bauantrag mit Entwurfs- und Genehmigungsplanung, Standsicherheitsnachweis, Wärmeschutznachweis entsprechend der Energieeinsparverordnung sowie die Anträge bei Versorgungsträgern.
  • Das Angebot enthält eine detaillierte Baubeschreibung mit Kernangebot und Leistungen, mit denen neben dem Kernangebot noch zu rechnen ist.
  • Der Vertrag zur Bauausführung wird erst nach Abschluss der Planung abgeschlossen.

Beratung
  • Für die Hausfinanzierung erhält der Bauherr/Käufer eine vollständige Kostenaufstellung.
  • Der Unternehmer weist auf ihm bekannte Fördermittel sowie notwendige und sinnnvolle Versicherungen hin (ohne Übernahme einer Haftung).

Terminplanung
  • Der Bauherr/Käufer erhält eine Bauablaufplanung mit verbindlichem Übergabetermin.

Wärmeschutz
  • Das Bauwerk entspricht den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1. Februar 2002 mit wärmebrückenarmen Detaillösungen entsprechend Beiblatt 2 zur DIN 4108.
  • Der rechnerische Nachweis des Jahres-Primärenergiebedarfs sowie der Energiepass liegen vor.
  • Auf Wunsch kann der Bauherr/Käufer noch höhere Anforderungen an den Wärmeschutz vereinbaren.
  • Die Luftdichtheit der Gebäudehülle nach dem Blower-Door-Verfahren wird nachgewiesen. Auf Wunsch wird die Wärmeleitfähigkeit der Baustoffe durch Vorlage der Lieferscheine nachgewiesen.

Tauwasserschutz in Bauteilen und auf Bauteiloberflächen
  • Tauwasser auf Bauteiloberflächen oder Aufschaukeln von Tauwasserniederschlag in Bauteilen ist aus hygienischen und Wärmeschutzgründen zu vermeiden.
  • Der Bauherr/Käufer deshalb erhält auf Wunsch den Nachweis für tauwasserfreie Konstruktionen.
  • Massive Außenwände (entsprechend DIN 4108-3 Ziffer 4.3.2) aus Mauerwerk und Beton sowie Dächer (entsprechend DIN 4108-3 Ziffer 4.3.3) stellt DIN 4108-3 Ziffer 4.3. vom rechnerischen Tauwassernachweis frei.

Wohnfrieden, Schallschutz
  • Schallschutz gegen über Außenlärm sowie Ruhe innerhalb des Hauses ist für ein Wohnen ohne Gesundheitsbeeinträchtigungen sehr wichtig.
  • Der Hausanbieter gewährleistet daher eine Gebäudehülle, die mindestens die von der Gemeinde für Baugebiet ausgewiesene Lärmschutzklasse zum Schutz gegen Außenlärm (nicht nur z.B. die Wand, sondern das komplette Bauteil bestehend aus Wand, Fenster, Rollläden, Türen) erfüllen.
  • Innenwände und Decken,die die Empfehlungen für den normalen Schallschutz im eigenen Wohn- und Arbeitsbereich nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) Beiblatt 2 erfüllen.
  • Auf Wunsch erfüllen sie die Empfehlungen für den erhöhten Schallschutz nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) Beiblatt 2 (dies ist gesondert zu vereinbaren).
  • Trennwände von Reihen- und Doppelhäusern erfüllen die Vorschläge für den erhöhten Schallschutz nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) Beiblatt 2. Der Bauherr/Käufer erhält auf Wunsch die rechnerischen Nachweise des Schallschutzes.


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