Zudem beherrschen wir heute Bearbeitungsmethoden, die – über
den „kon-struktiven Holzschutz“ hinaus – zusätzliche
Sicherheit gegen Holzschäden geben. Die aktuellen Gütebestimmungen
der RAL-Gütegemeinschaft Blockhausbau
sehen vor, dass nur entsprechend spezifizierte, geeignete Schnittholzsorten
verwendet werden. Ein wichtiges Kriterium ist die technische Trocknung
des Holzes. Der Wirkungsmechanismus ist denkbar einfach. Während
des Trocknungsprozesses wird das Holz auf rund 70 Grad erwärmt.
Die im Holz enthaltenen Eiweißstoffe werden dadurch „unverdaulich“
für Insekten.
Dass
technisch getrocknetes Massivholz bei konstruktiv einwandfreier Verwendung
von Insektenbefall verschont bleibt, bestätigen auch Untersuchun-gen
von Dipl.-Ing. Josef Egle, öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für Holzhausbau.
Das Ingenieurbüro Egle hat kürzlich eine Reihenuntersuchung
an Blockhäusern im Alter von zehn bis über 80 Jahren durchgeführt.
Allen Häusern ist gemeinsam, dass sie aus Holz ohne chemische
Imprägnierung gebaut wurden. Große Unterschiede bestanden
bei Konstruktion, Ausführungzqualität und Witterungsbeanspruchung;
nennenswerte Auswirkungen auf die Dauerhaftigkeit der Blockhäuser
hatte dies jedoch nicht. Selbst unter ungünstigen Bedingungen
verhielten sich die Blockbohlen jedoch ausgesprochen widerstandsfähig
– nirgends musste die Tragfähigkeit der Holzkonstruktion
infrage gestellt werden.
Vermeidbare Fehler
„Holz verzeiht eine ganze Menge Fehler,“ stellte Egle
auf der Fachtagung des DMBV fest. Was
Holz nicht verzeiht, sei der ungeschützte Kontakt mit Erdreich,
der eine ständige Feuchtigkeitsbelastung bewirkt, bis hin zur
Zerstörung des Holzes. Viele Fehler, die bei der Reihenuntersuchung
angetroffen wurden, seien jedoch leicht erkenn- und vermeidbar:
Einen Blumenkasten aus Holzbalken, der optisch gefällig unter
einem Fenster in die Fassade integriert wurde, hätte der Bauherr
besser nicht direkt bepflanzt. Der ständige Kontakt mit der Blumenerde
verursachte nämlich eine oberflächige Schädigung an
einer Blockbohle. Und die Blumen wären in einem geeigneten Pflanzgefäß
weitaus praktischer zu pflegen gewesen.
Weitere konstruktive Regeln, die sich leicht einhalten lassen, sind
z.B. der ungehinderte Wasserablauf im Schwellenbereich, präzise
Verkleidungen an Fenstern und Türen, schlagregendichten Nut-
und Feder-Profile sowie die Abschrägung vorstehender Flächen.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Fachregeln, die bei
Planung, Konstruktion und Ausführung eines Blockhauses zu beachten
sind. Firmen, die der RAL-Gütegemeinschaft
Blockhausbau e. V. angehören, empfehlen sich als fachkompetente,
zuverlässige Hersteller. Die Erfüllung und Einhaltung der
strengen Qualitätsregeln wird bei ihnen laufend mit der betrieblichen
Ei-genkontrolle sichergestellt und in regelmäßigen Abständen
von externen, unabhängigen Sachverständigen überprüft.
Viele Bauherren, die sich für ein Blockhaus interessieren, fragen
nach der Möglichkeit, Eigenleistungen erbringen zu können.
Ihnen bieten die DMBV-Mitgliedsfirmen
spezielle Pakete an, die auf die individuellen Möglichkeiten
und Fertigkeiten der Baufamilie abgestimmt sind. Grundvoraussetzungen
sind jedoch die fachkompetente Planung des Hauses mit allen Details,
die präzise Produktion des Bausatzes und die aufmerksame Betreuung
durch das Fachpersonal des Herstellers - damit nicht - siehe oben
- ein einfacher Blumenkasten zum Qualitätsloch werden kann.