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Trocknung ist Stand der Technik

Zudem beherrschen wir heute Bearbeitungsmethoden, die – über den „kon-struktiven Holzschutz“ hinaus – zusätzliche Sicherheit gegen Holzschäden geben. Die aktuellen Gütebestimmungen der RAL-Gütegemeinschaft Blockhausbau sehen vor, dass nur entsprechend spezifizierte, geeignete Schnittholzsorten verwendet werden. Ein wichtiges Kriterium ist die technische Trocknung des Holzes. Der Wirkungsmechanismus ist denkbar einfach. Während des Trocknungsprozesses wird das Holz auf rund 70 Grad erwärmt. Die im Holz enthaltenen Eiweißstoffe werden dadurch „unverdaulich“ für Insekten.

Dass technisch getrocknetes Massivholz bei konstruktiv einwandfreier Verwendung von Insektenbefall verschont bleibt, bestätigen auch Untersuchun-gen von Dipl.-Ing. Josef Egle, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Holzhausbau.

Das Ingenieurbüro Egle hat kürzlich eine Reihenuntersuchung an Blockhäusern im Alter von zehn bis über 80 Jahren durchgeführt. Allen Häusern ist gemeinsam, dass sie aus Holz ohne chemische Imprägnierung gebaut wurden. Große Unterschiede bestanden bei Konstruktion, Ausführungzqualität und Witterungsbeanspruchung; nennenswerte Auswirkungen auf die Dauerhaftigkeit der Blockhäuser hatte dies jedoch nicht. Selbst unter ungünstigen Bedingungen verhielten sich die Blockbohlen jedoch ausgesprochen widerstandsfähig – nirgends musste die Tragfähigkeit der Holzkonstruktion infrage gestellt werden.


Vermeidbare Fehler

„Holz verzeiht eine ganze Menge Fehler,“ stellte Egle auf der Fachtagung des DMBV fest. Was Holz nicht verzeiht, sei der ungeschützte Kontakt mit Erdreich, der eine ständige Feuchtigkeitsbelastung bewirkt, bis hin zur Zerstörung des Holzes. Viele Fehler, die bei der Reihenuntersuchung angetroffen wurden, seien jedoch leicht erkenn- und vermeidbar:
Einen Blumenkasten aus Holzbalken, der optisch gefällig unter einem Fenster in die Fassade integriert wurde, hätte der Bauherr besser nicht direkt bepflanzt. Der ständige Kontakt mit der Blumenerde verursachte nämlich eine oberflächige Schädigung an einer Blockbohle. Und die Blumen wären in einem geeigneten Pflanzgefäß weitaus praktischer zu pflegen gewesen.
Weitere konstruktive Regeln, die sich leicht einhalten lassen, sind z.B. der ungehinderte Wasserablauf im Schwellenbereich, präzise Verkleidungen an Fenstern und Türen, schlagregendichten Nut- und Feder-Profile sowie die Abschrägung vorstehender Flächen.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Fachregeln, die bei Planung, Konstruktion und Ausführung eines Blockhauses zu beachten sind. Firmen, die der RAL-Gütegemeinschaft Blockhausbau e. V. angehören, empfehlen sich als fachkompetente, zuverlässige Hersteller. Die Erfüllung und Einhaltung der strengen Qualitätsregeln wird bei ihnen laufend mit der betrieblichen Ei-genkontrolle sichergestellt und in regelmäßigen Abständen von externen, unabhängigen Sachverständigen überprüft.

Viele Bauherren, die sich für ein Blockhaus interessieren, fragen nach der Möglichkeit, Eigenleistungen erbringen zu können. Ihnen bieten die DMBV-Mitgliedsfirmen spezielle Pakete an, die auf die individuellen Möglichkeiten und Fertigkeiten der Baufamilie abgestimmt sind. Grundvoraussetzungen sind jedoch die fachkompetente Planung des Hauses mit allen Details, die präzise Produktion des Bausatzes und die aufmerksame Betreuung durch das Fachpersonal des Herstellers - damit nicht - siehe oben - ein einfacher Blumenkasten zum Qualitätsloch werden kann.


Quelle:
DMBV – Deutscher Massivholz- und Blockhausverband e. V.
 
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