Gütezeichen sind eine wichtige Orientierungshilfe. Bei Massivholz-
und Blockhäusern gibt es zwei Gütezeichen, für die
Herstellung im Werk und für die Montage auf der Baustelle. Die
Regeln, nach denen die Gütesicherung funktioniert, werden in
enger Abstimmung mit dem RAL Deutsches Institut für Gütesicherung
und Kennzeichnung e.V. erarbeitet. Bei dem förmlichen Anerkennungsverfahren
wirken die betroffenen Fachkreise und die zuständigen Behörden
mit.
Firmen, die das Gütezeichen beantragen, müssen drei Bedingungen
erfüllen:
Erstprüfung: Ein unabhängiger Sachverständiger
oder ein neutrales Institut besuchen die Firma und prüfen,
ob sie die geforderten Voraussetzungen erfüllt, z.B. ob qualifiziertes
Personal vorhanden ist.
Eigenüberwachung: Die Firma überwacht selbst nach
vorgegebenen Regeln die Qualität und fertigt nachvollziehbare
Aufzeichnungen darüber an.
Fremdüberwachung: Mindestens zweimal im Jahr erscheint
unangemeldet ein Prüfer, lässt sich die laufenden Arbeiten
zeigen und prüft, ob die Aufzeichnungen über die Eigenüberwachung
in Ordnung sind.
Besteht die Firma die Erstprüfung, wird ihr in einem förmlichen
Verfahren die Berechtigung zur Führung des Gütezeichens
erteilt. "Schwarzen Schafen", die bei der Fremdüberwachung
oder den Wiederholungsprüfungen durchfallen, wird das Gütezeichen
wieder entzogen.