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Neuer Benutzer
Praktikant
Registriert seit: 28.05.2009
Beiträge: 5
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Ich habe ein Frage zu Umwehrung von Aussenanlagen.
In der Landesbauordnung NRW § 41 steht, das auf baulichen Anlagen, die im allgemeinen zur Begehung gedacht sind und unmittelbar an eine mehr als 1m tiefer liegende Fläche angrenzen eine Umwehrung in Höhe von 0,9m nötig ist. ![]() Wir habe eine Terasse, dahinter ein ca 0,5m bereites Beet und dahinter mit 1,4m Höhenunterschied nach unten die nächste Fläche. Die Terasse ist natürlich zur allgemeinen Begehung, grenzt aber nicht unmittelbar an den Höhenunterschied. Das Beet soll zwar bepflanzt werden, aber Sträucher sind ja keine wirklichen Umwehrungen. Wie seht hr das ?
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Gruss Sabine |
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