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#1 |
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Beiträge: n/a
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Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen. Wir haben nach Bau und Leistungsbeschreibung für unseren Neubau für die Fenster einen U Wert von 1,1 W/m²K zugesichert bekommen. Beim Einbau der Fenster haben wir uns über den Bauträger vom Hersteller schriftlich bestätigen lassen, das dieser Wert auch eingehalten wurde. Nun haben wir bemerkt, das am Fenster wenn man in die Scheibe an den Rand sieht, dort der U-Wert des Fensters angegeben ist. Dieser dort angegebene Wert liegt bei 1,2 W/m²K. Jetzt ist uns natürlich nicht bewusst was dies ausmacht. Ist dies jetzt so arg, dass wir dem Bauträger einheizen sollten, da ja auch offensichtlich vom Hersteller eine falsche Bestätigung ausgegeben wurde. Oder lohnt sich dieser Aufwand nicht? |
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#2 |
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Neuer Benutzer
Praktikant
Registriert seit: 22.08.2005
Beiträge: 3
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.... wie schon eine Prozentrechnung zeigt, sind die Werte 10 % über dem Sollwert - somit ist auch dem Wärmeverlust "aller Fensterteile" eben 10 % höher.
Da es sich hier wohl offensichtlich um einen Mangel gegenüber dem Bauvertrag handelt - würde ich auf Minderung klagen - da ja die Fenster nicht wieder alle ausgetauscht werden können.
__________________
... denke positiv - schaue aber genau hin ! |
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#3 |
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Benutzer
Polier
Registriert seit: 30.08.2005
Beiträge: 68
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Vorsicht: Man unterscheidet zwischen u-Wert Fenster (uF=1,1 ist ziemlich unrealistisch beim Bauträger, gemeint hat er sicher das Glas!) und u-Wert Glas (uG). Fenster mit Glas 1,1 haben ofmals "nur" uF von 1,3 bis 1,4. Mal nachlesen!
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#4 |
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Beiträge: n/a
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Moin,
archi hat vollkommen recht, der abgelesene Wert, vermutlich auf den Abstandshaltern zwischen den scheiben gelesen beschreibt den Wert des Fensters, nicht der Glasscheibe als solches. Wichtig wäre, wo das Fenster hergestellt worden ist, (zwecks einhaltung der DIN vorschrift zur ermittlung des Wertes). Hätte der Hausbauer hier tatsächlich 10% höhe Temperaturübergabe-Fenster eingebaut könnten Sie nur über ein Sachverständigenverfahren den Mehraufwand an Energiekosten geltend machen. -------------- Der liegt in Ihrem Fall, bei einer Nettowohnfläche von 125qm bei 1,5 Geschoß Wohnbau bei etwa 60EUR mehrkosten im Jahr. --------------- beste grüße Solarrechner |
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#5 |
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Beiträge: n/a
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also nochmal genau.
Laut BLB ist Verglasung mit 1,1 W/m²K Isoglas angegeben, der Rahmen mit Uf<=1,4 W/m²K. Im Innenrahmen zwischen den Scheiben steht Ug=1,2. Ich gehe bei Ug mal vom Wert der Fenster aus nicht vom ganzen System, das wäre doch Uw oder? |
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