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#1 |
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Beiträge: n/a
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Hallo zusammen,
ich war heute bei der Musterhausausstellung in Wuppertal und habe mich zum ersten Mal etwas genauer zum Thema Bauen informieren können. Dabei sind wir dann von einem Berater auf einem Problem aufmerksam gemacht worden. Ich bin im Besitz eines Grundstücks (ca. 136 qm, 7,50 m x 18,0 m) auf dem ein Haus (Baujahr 1903) mit Garage steht. Zum Haus gehört leider kein Garten. Ich würde gerne das Haus abreissen lassen und ein Fertighaus draufsetzen. Jetzt sagte man mir heute, dass ich zum Nachbargrundstück 3 Meter Platz lassen müsste, wegen Grenzbebauung. Dies würde bedeuten, dass mein neues Haus nur noch 4,50 m x 18,00 m (eher 4,50 m x 12 m zzg. Garage) "groß" sein würde. 4,50 m ... sowas ist ja gar nicht möglich. Ausnahme wäre, dass ich mit dem Nachbarn eine Baulast (?) vereinbare, so dass ich also auch auf den 7,50 m x 18 m bauen könnte. Wer kennt sich damit aus und kann mir sagen, ob der Berater der Baufirma heute im Recht ist? Ich bin dabei nämlich aus allen Wolken gefallen. Da steht ja momentan ein Haus direkt auf der Grenze ... aber er meinte halt, dass diese 3 m "Zwischenraum" bei Neubauten eingehalten werden müssen. Vielen Dank für eure Antworten! Gruß Henning |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Baumeister
Registriert seit: 02.05.2003
Beiträge: 615
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Im örtlichen Bauamt mal vorsprechen.
Es könnte sein, dass der Fertighausanbieter den entsprechenden Brandschutz nicht herbringt und daher auf die Landesbauordnung zurückgreifen muß. Beim Bauen im Bestand sind gelegentlich auch Ausnahmen zur LBO möglich. Wichtig: erst mit erfahrenem Architekten/Bauing. den Bestand, den Istzustand abklären. Oftmals können umfassende "Umbauarbeiten" bis hin zum Neubau genehmigt werden, wenn man auf den Bestandsschutz auf der Grenze zurückgreifen kann und entsprechende Brandschutzvorschriften einhält. Dabei ist Fertighausanbieter sicherlich der falsche Ansprechpartner, geht es bei ihm doch um den Verkauf von typisierten Häusen in leichter Bauweise, die für solche Spezialfälle nur unter erschwerten Bedingungen, wenn überhaupt, den erforderlichen Brandschutz aufbringen können oder wollen. |
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
Bauingenieur
Registriert seit: 28.08.2004
Beiträge: 109
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Lass Dich nicht entmutigen, und geh erstmal zum Bauamt (Siehe Kom. Bauhexe). Es gibt sicherlich Möglichkeiten!
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