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#1 |
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Beiträge: n/a
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Hallo,
folgendes Problem: Ich habe ein Fertighaus gekauft, die Baufirma hat eine Lieferzeit von 15 bis 20 Wochen nach Eingang der ersten Rate gegeben. Diese erste Rate habe ich am 29.12.2001 bezahlt, das Haus ist aber immer noch nicht fertig. Der Bauantrag wurde erst am 17.05.2003 genehmigt, da der Architekt seine Arbeit nicht gemacht hat (er wurde vom Bauamt mehrmals schriftlich aufgefordert, Unterlagen nachzureichen usw., von mir ebenso - es hat sich trotzdem nichts getan.) Der Architekt wurde von der Baufirma bezahlt. Wie groß sind meine Chancen, Schadenersatz von der Baufirma zu bekommen? Ich zahle seit fast einem Jahr schon das Grundstück ab und natürlich auch meine jetzige Wohnung. Danke im Voraus! |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Baumeister
Registriert seit: 02.05.2003
Beiträge: 615
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Bei diesem Verlauf kann ich mir kaum vorstellen, daß es sich um eine seriöse Firma handelt. Selbst wenn der "Architekt", falls es überhaupt einer ist, (denn Pläne dürfen in manchen Bundesländern auch von Handwerksmeistern od. Bautechnikern gezeichnet werden), vom BT bezahlt wurde, hat der BT nachdem er Ihr Geld empfangen hat auch die Pflicht Ihnen eine Leistung zu liefern. Ein nicht genehmigter Plan, kann aber nur gelten, wenn Sie auf Grund Ihrer besonderen Wünsche auf Komplikationen hingewiesen wurden (am besten schriftlich).
Gruß Hexe PS: Schauen Sie nach einem Fachanwalt, der Ihnen Erfolge auf diesem Gebiet vorweisen kann! Eine Scheidung wollen Sie ja nicht! |
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#3 |
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Beiträge: n/a
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Hallo Bauhexe,
erstmal danke für die schnelle Antwort. Inzwischen ist die Baufirma insolvent geworden, ich warte aber noch auf eine offizielle Bestätigung. Hat jemand Ratschläge, wie ich mich verhalten soll? Ich habe z. B. gehört, dass ich so schnell wie möglich ins Haus einziehen soll, bevor der Insolvenzverwalter das ganze womöglich stoppen könnte. Danke... Gruß :-? |
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#4 |
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Beiträge: n/a
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1.Wie Bauhexe schon gesagt hat, hier hilft nur ein Anwalt !
Generell müssen sie jedoch auch eine insolvente Firma so behandeln wie bisher. Das heißt Mängel sind auch weiterhin schriftlich (Einschreiben) anzuzeigen, bei verspäteter Fertigstellung sind Fristen, Nachfristen mit Ablenungsandrohung und letztendlich auch die Kündigung auszusprechen. Behalten sie Geld zurück, müssen sie dies natürlich auch begründen. Vorsicht bei einem schnellen Einzug vor Fertigstellung. Sie nehemn damit das Haus qausi ab, es kommt zur Umkehr der Beweislast und und und.... Nochnals, am besten erstmal zum Anwalt und dann alle weiteren Schrtitte mit Ihm gemeinsam planen. PS: Es gibt den Bundesanzeiger, in dem die Insolvenzen veröffentlicht werden www.ebundesanzeiger.de. Da mal nachschauen ob schon etwas drin steht. S.Wenzel |
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