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#1 |
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Neuer Benutzer
Praktikant
Registriert seit: 04.05.2012
Beiträge: 1
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Hallo !
Wir sind Erbauer einer neu gebauten Doppelhaushälfte, von einem Bauträger aus unserer Gemeinde ! Im November 2011 gekauft, Übergabe war am 16.03.12, eingezogen sind wir am 24.03.12. Der Stromzähler war im Dezember ´11 im Haus, der Elektriker kam zu meiner ahnungslosen Frau und hat den Baustromzähler abgemeldet, der auf den Bauträger lief, und hat uns angemeldet. Begründung: " Wir müssen den Baustromzähler abmelden, weil da Scherzkekse Böller reinwerfen. Der richtige Baustress ging dann ab Februar los. Estrich wurde mit Trocknungsmaschinen getrocknet, Elektroarbeiten und die ganzen Innenarbeiten wurden gemacht. Und klar ist da der Stromzähler schön heiß gelaufen. Ich hab mir bei Übergabe der DHH die Strom- und Gaszählerstände notiert: Der Zählerstand des Stromzählers stand bei 2124 kwh. Das ist der Jahresverbrauch von einem 2-Personenhaushalt... Ich bin, glaub ich, richtig verarscht worden, oder ? Klar wird der Stromzähler im Haus angemeldet, aber ich als Bauherr werde doch nicht zu dem Zeitpunkt schon angemeldet, oder ? Da muss der Bauträger sich doch einfach ummelden ?! das ist ja alles Baustrom und in unserem Kaufvertrag steht nix dazu, dass ich dafür aufkommen muss. Und wenn im Vertrag nichts steht, wenn ich eine Anwältin richtig verstanden habe, zahle ich den Stromanteil (Baustrom ) schon mit der Kaufsumme, im Sinne von Herstellungskosten. Der Bauträger versucht mir weis zu machen, es sei mein Anschluss, und er hätte damit ja nix zu tun. Ich denke, ab Übergabe des Hauses kann ich mich anmelden !! Ihr als Bauherren könnt mir doch sicherlich sagen, wie das so üblich oder korrekt abläuft, oder ? Irgendwas ist doch da nicht koscher !! Geht ja um viel Geld !! ![]() Liebe Grüße !! TaipanBau72 Geändert von taipanbau72 (04.05.2012 um 09:59 Uhr). |
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