PDA

Vollständige Version anzeigen : Hausverkauf mit Rückmietung


12.05.2006, 09:17
Der Verkauf des Hauses mit einer Rückvermietung an den bisherigen Verkäufer stellt weder juristisch, noch in der Abwicklung wesentliche Probleme dar.
1. Verkauf des Hauses mit Auflassung nach Zahlung von 80 % des Kaufpreises.
2. Für die Restmietzeit wird eine schuldrechtliche Räumungsvereinbarung abgeschlossen.Dem Käufer kann eingeräumt werden, dass er auch schon früher ausziehen kann, jedoch der Auszug z.B. 6 Wochen vorher anzukündigen ist, damit der eigene Umzug vorbereitet werden kann.
Das monatliche Nutzungsentgelt in Höhe einer vergleichbaren Miete wird mit dem Restkaufpreis verrechnet.
3. Um den rechtzeitigen Auszug sicher zu stellen, kann das Nutzungsentgelt auch deutlich über der üblichen Miete vereinbart werden.

4. Nach Ablauf der Räumungsfrist kann problemlos eine Räumungsklage erhoben werden. Eine Räumungsfrist dürfte hier nicht eingeräumt werden, da kein Mietverhältnis entstanden ist.
Allerdings sollte bei Ablauf der Räumungsfrist noch ein Restkaufpreis von ca. 10.000.- € vorhanden sein, damit alle finanziellen Risiken des Räumungverfahrens abgedeckt sind.

Diese Vertragsabwicklung hat den Vorteil, dass hier der Umzug und ein eventueller Umbau in Ruhe vorbereitet werden kann.
Rechtsanwalt W.Stirm, Immobilienrecht Fellbach