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Vollständige Version anzeigen : versteckte Mängel


fegerlilly
11.01.2006, 12:17
Wir haben uns vor einem Jahr ein 50 Jahre altes Haus gekauft, Nach dem wir jetzt nach und nach die Tapeten abziehen und die Zimmer streichen wollen, finden wir in fast jedem Zimmer jetzt Risse im Mauerwerk. Durch die Tapeten konnten wir beim kauf keinerlei Risse sehen. Teilweise haben wir jedoch beim wegschlagen des Putzes jetzt gesehen, das auch die Ziegel Risse aufweisen. Kann man da auf versteckte Mängel hinweisen und diese geltend machen?

Bedanke mich im voraus für zahlreiche Tip´s, wie man in einem solchen Fall vorgehen kann/sollte.

fegerlilly

11.01.2006, 15:08
Ich denke mal, daß man bei einem 50 jahre alten Haus mit sowas rechnen muß und Du damit wohl keine chance haben wirst, noch Geld zurück zu bekommen oder sowas...

11.01.2006, 16:04
Ich sag ja nichts wenn der Putz bröckelt, aber wenn ich mit dem Zug der durch die Ritzen bläst eine Kerze ausblasen kann, dann sag ich da schon was. In einem Zimmer habe ich heute beim Tapeten abreisen einen Riss von ca. 1 cm breite entdeckt. Von den Rissen in den Ecken möchte ich noch gar nichts sagen. :-x

12.01.2006, 08:57
wenn dort ein Riss von 1cm ist muss es der Verkäufer ja gewusst haben, denn bei so einem breiten Riss wäre die Tapete mit gerissen. Ich würde mich da mal direkt rechtlich beraten lassen.
Außerdem ist da ja auch die Frage wie der Riss enstanden ist, ist der Riss auch im EG/KG, habt ihr vor dem Kauf mit einem Gutachter eine Begehung gemacht? wäre evtl. wichtig gewesen.

12.09.2006, 08:19
http://www.baurechtsurteile.de/artikel343-0.html

Zitat:
Ausnahmen gelten nur in sehr seltenen und eng definierten Ausnahmefällen.
Der Unternehmer/Auftragnehmer haftet für Mängel seines Werks auch über die jeweilige Mängelfrist hinaus, wenn er dem Besteller/Auftraggeber einen Mangel entweder arglistig verschwiegen hat oder dieser Mangel auf ein Organisationsverschulden des Bestellers/Auftragnehmers beruht.
Beruft sich der Besteller/Auftraggeber auf das arglistige Verschweigen eines Mangels durch den Unternehmer/Auftragnehmer, so muss er beweisen, dass der Besteller/Auftragnehmer den Mangel kannte und das ihm eine Mitteilungspflicht oblag.

Beweise nun die Arglist...