21.01.2004, 10:43
Hallo ihr lieben, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Wir haben ein Mehrfamilienhaus, daß vermietet ist. Der Keller ist riesig groß.
Mein Vater hat mich gefragt, ob er nicht da unten einziehen könnte, wenn er (oder wir gemeinsam) einen Teil des kellers zu einer Wohnung ausbauen würde(n).
Er zahlt dann natürlich keine miete oder nur wenig, wenn wir uns beteiligen am ausbau, aber die Nebenkosten muß ich ja regulär abrechnen und er braucht dann ja auch einen eigenen Strom und Wasserzähler - für die Steuer will ich das natürlich auch ganz regulär angeben.
Jetzt das Problem:
Die Kellerräume sind eigentlich zu niedrig um sie vermieten zu dürfen - wie ich gehört habe, aber ich kenne mich damit nicht genau aus.
Die Höhe der Räume beträgt 2,30m - nach abhängen der Decke wegen der Rohre nur noch 2,15m.
Bedeutet das, dass ich die Wohnung nicht ausbauen und an meinen Vater vermieten oder ihm zur verfügung stellen darf???
Und wenn er ausziehen sollte irgendwann, darf ich sie dann nicht an Fremde weitervermieten - natürlich wegen der geringen Deckenhöhe sehr billig ???
Muß ich einen Bauantrag stellen, wenn ich die Wohnung ausbauen will? Und können die mir das auf dem Amt verbieten?
Ich hoffe ihr könnt mir meine fragen beantworten, ich will nichts falsch machen.
liebe Grüße
Tika
:-?
Wir haben ein Mehrfamilienhaus, daß vermietet ist. Der Keller ist riesig groß.
Mein Vater hat mich gefragt, ob er nicht da unten einziehen könnte, wenn er (oder wir gemeinsam) einen Teil des kellers zu einer Wohnung ausbauen würde(n).
Er zahlt dann natürlich keine miete oder nur wenig, wenn wir uns beteiligen am ausbau, aber die Nebenkosten muß ich ja regulär abrechnen und er braucht dann ja auch einen eigenen Strom und Wasserzähler - für die Steuer will ich das natürlich auch ganz regulär angeben.
Jetzt das Problem:
Die Kellerräume sind eigentlich zu niedrig um sie vermieten zu dürfen - wie ich gehört habe, aber ich kenne mich damit nicht genau aus.
Die Höhe der Räume beträgt 2,30m - nach abhängen der Decke wegen der Rohre nur noch 2,15m.
Bedeutet das, dass ich die Wohnung nicht ausbauen und an meinen Vater vermieten oder ihm zur verfügung stellen darf???
Und wenn er ausziehen sollte irgendwann, darf ich sie dann nicht an Fremde weitervermieten - natürlich wegen der geringen Deckenhöhe sehr billig ???
Muß ich einen Bauantrag stellen, wenn ich die Wohnung ausbauen will? Und können die mir das auf dem Amt verbieten?
Ich hoffe ihr könnt mir meine fragen beantworten, ich will nichts falsch machen.
liebe Grüße
Tika
:-?