25.02.2003, 10:49
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
möchte eine neue DHH kaufen. Die Zinsbedingungen richten sich ja nun nach der Beleihung der Immobilie. Bei einem Kaufpreis von 170000Euro wären das so grob geschätzt max 91800 für eine 60% Beleihung. Dies bedeutet, daß ich knapp 80000Euro plus Grunderwerbssteuer plus Notar aufbringen muß. Meine Frage: wenn ich zusätzlich zu dem vorhandenen EK von 41000Euro (was für die 60% ja nicht reicht) einen nachrangigen Kredit von der KFW erhalte, könnte ich doch die 60% Marke erreichen? Berechnen die Banken den nachrangigen Kredit auch dann so ein? Schließlich sind sie ja erstrangig im Grundbuch eingetragen und gehen somit kein höheres Risiko ein. Oder wird der KFW-Kredit nicht gewertet?
Hintergrund ist: soll ich ich die Eigenheimzulage verkapitalisieren um mehr EK zuhaben und günstigere Konditionen bei der Bank zu bekommen?
Danke
Thomas
möchte eine neue DHH kaufen. Die Zinsbedingungen richten sich ja nun nach der Beleihung der Immobilie. Bei einem Kaufpreis von 170000Euro wären das so grob geschätzt max 91800 für eine 60% Beleihung. Dies bedeutet, daß ich knapp 80000Euro plus Grunderwerbssteuer plus Notar aufbringen muß. Meine Frage: wenn ich zusätzlich zu dem vorhandenen EK von 41000Euro (was für die 60% ja nicht reicht) einen nachrangigen Kredit von der KFW erhalte, könnte ich doch die 60% Marke erreichen? Berechnen die Banken den nachrangigen Kredit auch dann so ein? Schließlich sind sie ja erstrangig im Grundbuch eingetragen und gehen somit kein höheres Risiko ein. Oder wird der KFW-Kredit nicht gewertet?
Hintergrund ist: soll ich ich die Eigenheimzulage verkapitalisieren um mehr EK zuhaben und günstigere Konditionen bei der Bank zu bekommen?
Danke
Thomas