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Planung und Finanzierung |
      
   
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Was zählt zum Eigenkapital?
Alles, was der Bauherr an Barkapital, Sparguthaben,
Termingeldern, Wertpapieren und Bausparguthaben einbringt,
gilt als echtes Eigenkapital. Eventuell auch bestimmte Wertsachen
wie Schmuck und Münzen.
Das bezahlte Grundstück oder lastenfreie
Anteile davon sind ebenfalls beste Voraussetzungen.
Sofern bestimmte Mittel noch gebunden oder Verträge nicht kündbar
sind, ist das kein Problem: Diese Gelder werden zunächst durch eine
Vor- oder Zwischenfinanzierung zur
Verfügung gestellt. Der Bauherr kommt bis zur Auszahlung nur für
die üblichen und zur Zeit günstigen Baufinanzierungszinsen auf.
Wertpapiere, egal welcher Art, sollte man in jedem Fall veräußern.
Auch wenn der Eindruck entsteht, dass der Zinssatz für ein festverzinsliches
Wertpapier höher ist als der Darlehenszins. Bei dem angegebenen
Zinssatz handelt es sich um den Nominalzins.
Maßgebend ist allerdings die Rendite für die Restlaufzeit des Papiers;
denn die beinhaltet auch entsprechende Kursdifferenzen. Diese Rendite
wird immer niedriger sein als der Darlehenszins für eine vergleichbare
Laufzeit.
Eine Ausnahme darf die Baufamilie machen, wenn sie diese Gelder
als Reserve behalten will. Eine Reserve
sollte man beim Bauen sowieso einkalkulieren.
Zu Ihrem Eigenkapital zählen:
Barkapital
Sparguthaben
Termingelder
Wertpapiere
zugeteilte Bausparguthaben
Wertsachen
das Grundstück
und sonstige Vermögenswerte
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