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Finanzierungsbausteine
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Vorsicht mit Vertragskündigungen!
Der Bauherr sollte vorsichtig sein, wenn ihm jemand aus rechnerischen Gründen die Kündigung bestehender Tarife bei der Versicherung empfiehlt. Immerhin hat er sich bereits neben einem Kapital eine Absicherung und somit eine Familienvorsorge geschaffen.

Ließen sein Alter und sein Gesundheitszustand heute die gleiche Absicherung zu? Bekäme er diese Vorsorge heute für den gleichen Beitrag? Ist das Haus oder eine Wohnung im Haus vermietet, ergeben sich - bei entsprechender Steuerprogression - interessante Möglichkeiten im steuerlichen Bereich:

Die Schuldzinsen sind als Werbungskosten geltend zu machen. - Die Erträge aus der Lebensversicherung stehen steuerfrei zur Verfügung. Im Gegensatz zu Annuitätendarlehen sind hier, weil nicht direkt getilgt wird, die Schuldzinsen gleichbleibend hoch.

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