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bauen.com - Baurecht - Genehmigungsverfahren

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Genehmigungsverfahren -
der Ritt auf dem Amtsschimmel
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Wohnraum ist knapp, und die Situation scheint sich angesichts steigender Grundstückspreise zu verschärfen. Das führt bei vielen Hausbesitzern dazu, leer stehenden Speicherraum unter dem Dach neu zu nutzen, eventuell sogar eine Dachaufstockung vorzunehmen.
Entgegen der landläufigen Meinung, die eigenen Wände nach Belieben verändern zu können, schreibt das Gesetz in den meisten Fällen eine Genehmigungspflicht vor. Genaue Einzelheiten regeln die jeweiligen Landesbauordnungen.
 
 
www.bauen.com Die Baugenehmigung
www.bauen.com Umbau genehmigungspflichtig?
www.bauen.com Die Genehmigungsverfahren
www.bauen.com BauGB: § 30 oder § 34

Immer mehr Hausbesitzer sehen sich veranlasst, durch den Ausbau des Dachgeschosses oder durch eine Dachaufstockung zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Sowohl erhöhter Eigenbedarf als auch der zu erwartende Ertrag aus Mieteinnahmen können Gründe für ein solches Bauvorhaben sein. Überall dort, wo - auf welche Art auch immer - neuer Wohnraum geschaffen wird, muss allerdings die Genehmigung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingeholt werden.
Die Baugenehmigung ist eine schriftliche Erklärung dieser Behörde, die eine Bauerlaubnis darstellt.

Baugenehmigungsverfahren


Ablauf eines Baugenehmigungsverfahrens
  Die Baugenehmigung
Sie besagt, dass dem beabsichtigten Bauvorhaben keine Hindernisse aus dem geltenden öffentlichen Recht entgegenstehen. Der Grundgedanke, der hinter dieser Maßnahme (Verordnung) steht ist, dass städtebauliche Planung und die daraus folgenden Baumaßnahmen unmittelbar mit gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Sachverhalten und Erfordernissen verknüpft sind.

Im Klartext heißt dies: Nicht nur jedes Bauwerk, sondern auch jede bauliche Veränderung an bestehenden Häusern muss im Einklang mit der mittelbaren und unmittelbaren Umwelt stehen. Vor Erteilung einer Baugenehmigung werden dabei neben der Einhaltung der behördlichen Vorschriften vor allem auch die Belange der Nachbarn geprüft.


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