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Genehmigungsverfahren
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der Ritt auf dem Amtsschimmel |
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Wohnraum ist knapp, und die Situation scheint
sich angesichts steigender Grundstückspreise zu verschärfen. Das
führt bei vielen Hausbesitzern dazu, leer stehenden Speicherraum
unter dem Dach neu zu nutzen, eventuell sogar eine Dachaufstockung
vorzunehmen.
Entgegen der landläufigen Meinung, die eigenen Wände nach Belieben
verändern zu können, schreibt das Gesetz in den meisten Fällen eine
Genehmigungspflicht vor. Genaue Einzelheiten regeln die jeweiligen
Landesbauordnungen.
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Die Baugenehmigung
Umbau genehmigungspflichtig?
Die Genehmigungsverfahren
BauGB: § 30 oder § 34
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Immer mehr
Hausbesitzer sehen sich veranlasst, durch den Ausbau
des Dachgeschosses oder durch eine Dachaufstockung zusätzlichen
Wohnraum zu schaffen. Sowohl erhöhter Eigenbedarf als auch der
zu erwartende Ertrag aus Mieteinnahmen können Gründe für ein
solches Bauvorhaben sein. Überall dort, wo - auf welche Art
auch immer - neuer Wohnraum geschaffen wird, muss allerdings
die Genehmigung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
eingeholt werden.
Die Baugenehmigung
ist eine schriftliche Erklärung dieser Behörde, die eine Bauerlaubnis
darstellt.
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Ablauf eines Baugenehmigungsverfahrens
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Die Baugenehmigung
Sie besagt, dass dem beabsichtigten Bauvorhaben
keine Hindernisse aus dem geltenden öffentlichen Recht entgegenstehen.
Der Grundgedanke, der hinter dieser Maßnahme (Verordnung)
steht ist, dass städtebauliche Planung und die daraus folgenden
Baumaßnahmen unmittelbar mit gesellschaftlichen, wirtschaftlichen
und ökologischen Sachverhalten und Erfordernissen verknüpft
sind.
Im Klartext heißt dies: Nicht nur jedes
Bauwerk, sondern auch jede bauliche Veränderung an bestehenden
Häusern muss im Einklang mit der mittelbaren und unmittelbaren
Umwelt stehen. Vor Erteilung einer Baugenehmigung werden dabei
neben der Einhaltung der behördlichen Vorschriften vor allem
auch die Belange der Nachbarn geprüft.
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