Für mehr Lebensqualität: Wintergärten blätternblätternblätternblättern
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Wintergärten und Bauplanungsrecht
Im Bauplanungsrecht sind Wintergärten nicht eindeutig definiert.
Zum einen können es Nebenanlagen sein:
www.bauen.com laut § 14 BauNVO:
"Selbständige bauliche Anlagen auf Baugrundstücken, die dem Nutzungszweck der Hauptanlage dienen und zu dieser deutlich untergeordnet sind".
www.bauen.com Wintergarten
Wintergarten direkt in den Neubau integriert:
Foto: Schüco
www.bauen.com Der Bau dieser Nebenanlage ist auch außerhalb von (Bebauungs-) Grenzen und Baulinien zulässig und kann somit genehmigt werden.
Zum anderen werden sie als extra bauliche Maßnahme definiert.
www.bauen.com wenn die Funktion des Wintergartens nicht dem Bau untergeordnet ist ( z.B. bei einem Solarhaus als die einer vorgestellten Glashülle). Dann muss der Wintergarten extra als bauliche Maßnahme (wie ein Anbau) genehmigt werden.

Wintergarten
Nachträglich angebaut: Jeder Wintergarten hat seinen Reiz.
Foto: Fachverband Holzwintergarten
www.bauen.com www.bauen.com Die Bauaufsichtsbehörde kann allerdings eine "Befreiung" erteilen: vor Beginn der Arbeiten mit einer "Bauvoranfrage" vorfühlen!

Abstandsflächen
www.bauen.com Der Abstand zu den Grundstücksgrenzen muss mindestens 3,00 Meter betragen,
www.bauen.com beim als "Vorbau" ausgebildeten Wintergarten (der nur bis 1,50 m vortritt) kann bis auf 2,00 m herangebaut werden.
www.bauen.com In einigen Bundesländern reicht ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, in einigen muss eine Genehmigung eingeholt werden. blättern
     
 
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