Alles in Ordnung?

„Ordnung ist das halbe Leben", „Ordnung muss sein" – kaum eine Eigenschaft trifft auf den Deutschen derart zu, wie die Ordnungsliebe. Und dies ist keinesfalls verkehrt. Wer ordentlich ist, verbringt nicht sein halbes Leben mit der Suche nach mehr oder minder nützlichen Dingen, er spart schlichtweg Zeit.
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Foto: HLC / die-zweiradgarage
Foto: HLC / die-zweiradgarage
Auch im Außenbereich kann es nicht schaden, den Überblick zu bewahren: Ein Fahrrad, das an der Hauswand lehnt, ist der Witterung ebenso ausgesetzt wie den listigen Augen von Langfingern. Und sieht zudem einfach unaufgeräumt aus. Auch den Drahtesel in der Autogarage unterzubringen, ist nur auf den ersten Blick eine gute Lösung: Spätestens wenn der Filius sein Fahrrad am neuen Mercedes des Vaters vorbeischrammt, ist es vorbei mit dem Verständnis, dass das Fahrrad auch irgendwo platzsparend und sicher unterkommen soll. Das muss nicht sein!
 
Foto: HLC / die-zweiradgarage
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Eine optisch ansprechende Möglichkeit, seinem Fahrrad ein Zuhause zu geben und es „ordentlich" aufgeräumt zu wissen, ist „Die Zweiradgarage" der gleichnamigen Firma. Die Radgaragen sind nicht nur überaus praktisch, da die Fahrräder über einen festen Platz verfügen, der sie vor Wind, Wetter und Diebstahl schützt. Der Clou an den Modellen ist die Einheit Vorderdach und -wand, die sich mittels Gasfedern nach kurzem Anheben selbstständig nach oben öffnet. Dadurch ist ein aufrechtes Eintreten möglich. Auch wenn eine „Zweiradgarage" vor allem als Fahrrad- und Motorradgarage konzipiert ist, so hat sie doch weitaus mehr zu bieten: Auch als Unterstellmöglichkeit für Gartengeräte, Gartenmöbel, Grill, Mülltonnen, Roller, Kinder- oder Bollerwagen etc. macht sie eine gute Figur. Bei 36 – mit oder ohne Sockelboden – versehenen Größenmodellen, in den Holzarten Fichte unbehandelt, kesseldruckimprägnierter Fichte sowie Lärche, findet sicher jeder das Passende, um seinen persönlichen Bedürfnissen gerecht zu werden. Wer sich über gesetzliche Neuerungen rund ums Thema Stellplätze und Abstellflächen in Kenntnis setzen möchte, kann dies beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur unter dem Link http://mvi.baden-wuerttemberg.de/de/planen-bauen/baurecht/bauordnungsrecht/ (siehe hier Stellplätze und andere Abstellflächen) tun.

Quelle01.07.2015
HLC / die-zweiradgarage

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