Festeingebaute
Treppensysteme
Eines gilt es allerdings zu beachten: Laut Bauordnung
müssen jedes nicht zu ebener Erde liegende Geschoß und der benutzbare
Dachraum eines Gebäudes über mindestens eine Treppe zugänglich
sein. Derartige Treppen werden als "notwendige
Treppen" bezeichnet, wobei die Bauordnung betont, dass
einschiebbare Treppen als "notwendige Treppen" unzulässig sind. Sie dürfen nur als Zugang zu einem Dachraum ohne Auf-enthaltsräume
verwandt werden. Wer sein Dachgeschoß also als Wohnraum
nutzen möchte, muss sich für eine feste
Lösung entscheiden.
Bei dieser variante der Sambatreppe sind die einzelnen Tritte
durch Zweifarbigkeit voneinander abgehoben.
Foto: Treppenmeister
Ausziehtreppe
Wer den Dachboden nicht als Wohnraum
nutzt und statt einer Ausziehtreppe eine feste Variante bevorzugt,
kann sich bei engen Platzverhältnissen z.B. für eine Raumspartreppe
entscheiden. Bei dieser Treppenart sind die Stufen wechselseitig ausgespart
oder verjüngt. Trotz des steilen Steigungswinkels findet der Fuß immer noch
genügend Auftrittsfläche. Treppen mit besonders steiler Steigung, Samba-
oder Watscheltreppen genannt, sollten nach Möglichkeit
auf beiden Seiten mit Handläufen gesichert sein.
Versetzte Stufen wie bei dieser Spindeltreppe eignen sich für
fast jeden Grundriß. Eine Befestigung an der Wand ist nicht
erforderlich.
Foto: Treppenmeister